Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis maximal bis zu denen im Vertrag festgelegten
Versicherungssummen. Übertrifft der Schaden die festgelegte
Deckungssumme so muss der Versicherte für den Differenzbetrag selber aufkommen.
Konnten Unfallopfer bisher bis zu zweieinhalb Millionen Euro von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers für erlittene Personenschäden bekommen, erhöht sich diese Summe jetzt deutlich auf siebeneinhalb Millionen Euro. Hier hat der Gesetzgeber zugunsten der Unfallopfer eine Änderung im Pflichtversicherungsgesetz vorgenommen. Siebeneinhalb Millionen Euro musste die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers bisher nur bei einem Unfall mit Todesfolge oder Verletzung von mindestens drei Personen zahlen. Die Versicherungssumme für Sachschäden wird ebenfalls erhöht, von 500.000 auf eine Million Euro, und Vermögensschäden sind in der Kfz Versicherung mit 50.000 Euro versichert.
Doch auch bei der Gefährdungshaftung hat der Gesetzgeber das Gesetz zugunsten der Unfallopfer modifiziert. Musste die Autohaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters bisher für Schäden bis zu einer Höhe von höchstens drei Millionen Euro aufkommen, so muss die Versicherung jetzt für Schäden in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro aufkommen. Gibt es im Falle der Gefährdungshaftung keinen Personenschaden, dafür aber einen Sachschaden, so bekommt der Geschädigte nun bis zu einer Million Euro von der Versicherung des Unfallgegners, bisher waren das höchstens 300.000 Euro.
Dabei ist es völlig unerheblich, bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist, für diese Versicherungssummen müssen alle Autohaftpflichtversicherungen aufkommen. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle Unfallopfer gleich entschädigt werden können, egal bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.
Aufgrund dieser Vorgaben ist es u.U. empfehlenswert, eine Kfz Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung abzuschließen.
In diesem Fall leistet der Versicherer je geschädigte Person bis zu 15 Mio. Euro und unbegrenzt für Vermögen- und Sachschäden
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