Viele Fahrer eines
Cabrios nutzen ihren Wagen nur im Sommer.
Mit einem
Saisonkennzeichen kann man sich das mühselige anmelden sowie das Abmelden des Cabrios sparen – außerdem zahlt man nur die Kfz Steuer für den Zeitraum der Zulassung.
Cabrios sind jedoch was die Diebstahlsicherheit angeht oftmals nicht so sicher wie normale Pkws..
Dieser Umstand hat wiederum Einfluss auf die Höhe der Beiträge bzw. schlägt sich in den Tarifen zur Autoversicherung nieder. Die Teilkasko Versicherung ersetzt trotzdem Autoradio, Kindersitz oder das Warndreieck bei Diebstahl, selbst wenn das Fahrzeug mit offenem Verdeck abgestellt wurde.
Dies gilt jedoch nicht bei längerem Parken mit offenem Verdeck: Nach dem BdV (Bund der Versicherten) ist längeres Parken mit einem Cabrios und offenem Verdeck von einigen Gerichten als grob fahrlässig gewertet worden. Dies kann demnach den Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahl erheblich einschränken oder sogar ganz außer Kraft setzen.
„Längeres Parken“ als fahrlässige Handlung gelte auf den öffentlichen Parkplätzen schon für die Parkdauer von eineinhalb Stunden sowie in Parkhäusern ab einer Dauer von 8 Stunden.
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