Unter
Beitragsgarantie versteht man bspw. dass der Versicherer bei einem Versicherungswechsel zum 1. Januar bereits Monate im Vorfeld Beiträge garantiert, obwohl bis dahin noch keine neuen Tarife für das folgende Jahr feststehen.
Man spart also über die Beitragsgarantie eventuelle Beitragserhöhungen zum Jahresbeginn.
In der Zukunft eintretende Änderungen der
Kfz-Typklassen sowie der Regionalklassen werden von der Beitragsgarantie jedoch nicht mit abgedeckt.
Dies bedeutet, dass sich der Versicherungsbeitrag trotz Beitragsgarantie noch nach oben oder unten abweichen kann. Jedoch entfällt die Erhöhung des Tarifbeitrages.
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