Unter beitragsfrei versteht man den Umstand, dass ein Versicherungsnehmer zwar Leistungen von seiner Autoversicherung erhält, dafür aber keine Beiträge bezahlen muss. Solch eine beitragsfreie Leistung ist beispielsweise die Ruheversicherung. Wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug für einen Zeitraum von 2 Wochen bis zu 12 Monaten abmeldet, kann er bei einigen Versicherungen einen eingeschränkten Versicherungsschutz erhalten, der dann beitragsfrei gewährt wird. Dies ist vor allem dann interessant, wenn ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Deshalb wird eine solche Ruheversicherung in erster Linie für Cabrios, Oldtimer, Youngtimer oder Motorräder angewendet. Der genaue Leistungsumfang während dieser Zeit ist im § 5 Abs. 2 der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.
Für den Zeitraum, indem die Autoversicherung beitragsfrei gestellt ist, darf das Fahrzeug nicht außerhalb des vorgesehenen Abstellplatzes bewegt werden. Zudem darf dieses auch nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung kann auch eine Teilkaskoversicherung beitragsfrei gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Teilkasko bereits vor der Stilllegung des Fahrzeugs abgeschlossen wurde. So lassen sich die Fahrzeuge für diesen Zeitraum gegen Elementarschäden wie Brand, Diebstahl, Sturm oder Überschwemmung absichern. Zudem haftet die Versicherung auch, wenn jemand das Fahrzeug entwendet und damit einen Unfall verursacht. Ist die beitragsfreie Zeit beendet, läuft der Versicherungsschutz automatisch wieder im selben Rahmen wie vor der Abmeldung weiter.
Zudem gibt es auch Versicherungen, die bestimmte Tarifoptionen beitragsfrei anbieten. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der sogenannte Rabattretter. Dieser wird von vielen Gesellschaften für Inhaber der Schadenfreiheitsklasse 25 beitragsfrei angeboten. Bei einem Rabattretter wird der Versicherungsnehmer nach einem Schaden zwar zurückgestuft, allerdings erfolgt keine Erhöhung der Prämie. Dies gilt allerdings nur solange, wie der Versicherungsnehmer Kunde bei der betreffenden Versicherung bleibt. Bei einem Versicherungswechsel kommt die Rückstufung voll zum Tragen. Weitere Leistungen, die oftmals beitragsfrei sind, ist der Schutzbrief oder eine Deckungserweiterung für Fahrten ins Ausland (Mallorca Police).