Besteht eine Doppelversicherung, so muss einer der beiden Kfz- bzw. Autoversicherungen wieder aufgehoben werden.
Hierbei kann der Versicherungsnehmer jedoch nicht selbst entscheiden welche Gesellschaft den Vertrag aufzuheben hat, denn er selbst hat die Doppelversicherung ja schlussendlich verschuldet. Hier greift nun die gesetzliche Regelung der
älteren Rechte.
Dies bedeutet, dass der abgeschlossene Vertrag derjenigen Versicherung, welche zuerst abgeschlossen wurde, Gültigkeit behält und zwar bis dieser fristgemäß aufgehoben wird. Dies erfolgt normalerweise durch die fristgemäße Kündigung der Kfz Versicherung oder aber die endgültige Abmeldung des Automobils.
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