Ältere Rechte in der KFZ Versicherung

Der Begriff ältere Rechte wird bei der KFZ Versicherung dann angewendet, wenn eine Doppelversicherung besteht. Es ist bei der Autoversicherung nicht zulässig, ein Fahrzeug bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zu versichern.

Was tun bei Doppelversicherung?

Wenn der Versicherungsnehmer feststellt, dass er für sein Fahrzeug mehrere Versicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen hat, so muss er dies unverzüglich den betreffenden Versicherungen mitteilen. Diese müssen dann umgehend den unzulässigen Zustand der Doppelversicherung beheben. Diese Meldepflicht gilt auch für die Gesellschaften, bei denen die KFZ Versicherungen bestehen.

Was bedeutet ältere Rechte?

Liegt eine Doppelversicherung vor, so muss einer der beiden Versicherungsverträge zwangsläufig aufgelöst werden. Die Entscheidung, welche der Versicherungen beendet werden soll, darf allerdings nicht der Versicherungsnehmer treffen. Es ist ja auch das Verschulden des Versicherungsnehmers, dass es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall festgelegt, dass diejenige Versicherung bestehen bleibt, welche ältere Rechte hat. Das bedeutet immer der zuletzt abgeschlossene Versicherungsvertrag muss aufgelöst werden. Die Versicherungsgesellschaft, welche ältere Rechte besitzt, bliebt dann bestehen. Dieser Vertrag kann dann nur durch eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Liegt ein Fall für ein Sonderkündigungsrecht wie beispielsweise eine Beitragserhöhung oder eine erfolgte Schadensmeldung vor, ist die Kündigung auch früher möglich. Natürlich erlischt er Versicherungsvertrag ebenso, wenn es zu einem Fahrzeugwechsel kommt.

Doppelversicherung führt nicht zu mehr Leistungen

Der Versicherungsnehmer sollte aus eigenem Interesse bestrebt sein, eine Doppelversicherung zu vermeiden. Bei der Autoversicherung führt diese ausschließlich zu doppelten Beiträgen, ohne dass daraus ein höherer Leistungsanspruch besteht. Kommt es zu einem Schadensfall, dann erhält er nur aus einem der bestehenden Versicherungsverträge die darin vereinbarten Leistungen. Auch in diesem Fall gilt, dass die Versicherung welche ältere Rechte besitzt, zur Übernahme des Schadens verpflichtet ist. Der später abgeschlossene Versicherungsvertrag wird entsprechend aufgelöst.

Es gibt jedoch auch einige Versicherungsarten, bei denen eine Doppelversicherung durchaus Sinn machen kann. Dies gilt unter anderem für die Unfall-, Lebens- sowie die Hausratversicherung. Bei diesen Verträgen erhält der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall auch Leistungen aus mehreren Versicherungsverträgen.

Doppelversicherung vermeiden

Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, ist es wichtig bei einem Wechsel der Autoversicherung, den bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Es reicht also nicht aus, einfach einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Während beispielsweise beim Wechseln des Stromanbieters das neue Unternehmen den bestehenden Vertrag kündigt, ist dies bei der Autoversicherung nicht möglich.

Die Autoversicherung kann immer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. In den meisten Fällen endet dieses zum 31. Dezember. Das bedeutet, dass die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen muss. Wird dieses Datum überschritten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eine weitere Möglichkeit den Versicherungsvertrag zu kündigen besteht bei einer Erhöhung der Prämie oder nach einer erfolgten Schadensregulierung. In diesen Fällen kann der Vertrag innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

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