Ist das Fahrzeug auf eine andere Person als den Versicherungsnehmer zugelassen, z.B. der Ehepartner so weicht der Halter ab, man spricht dann von einem
abweichenden Halter.
In der Autoversicherung ist es möglich, dass der
Fahrzeughalter nicht dieselbe Person ist wie der Versicherungsnehmer. Ist dies der Fall müssen beide Personen (incl. Name und Anschrift)auf der
Deckungskarte angegeben werden. Dies wird oftmals aber von den KFz-Versicherern aber nicht erwünscht und / oder mit Zuschlägen „bestraft“ bzw. es kommt dadurch nicht zu einem Abschluss der Kfz Versicherung.
Tipp: Klären Sie vor Abschluss der Versicherung, wie der Versicherer bei einem abweichenden Halter verfährt.
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