Abweichender Halter in der Kfz Versicherung

Ist das Fahrzeug auf eine andere Person als den Versicherungsnehmer zugelassen, z.B. der Ehepartner so weicht der Halter ab, man spricht dann von einem abweichenden Halter.
In der Autoversicherung ist es möglich, dass der Fahrzeughalter nicht dieselbe Person ist wie der Versicherungsnehmer. Ist dies der Fall müssen beide Personen (incl. Name und Anschrift)auf der Deckungskarte angegeben werden. Dies wird oftmals aber von den KFz-Versicherern aber nicht erwünscht und / oder mit Zuschlägen „bestraft“ bzw. es kommt dadurch nicht zu einem Abschluss der Kfz Versicherung.
Tipp: Klären Sie vor Abschluss der Versicherung, wie der Versicherer bei einem abweichenden Halter verfährt.

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