Rabatte in der Kfz Versicherung

Um möglichst wenig für die Versicherung des Kraftfahrzeuges bezahlen zu müssen, gibt es eine Vielzahl von Rabatten, die der Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann. In erster Linie entscheidet natürlich die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) über die Höhe der Versicherungssumme, doch in der Summe können die Rabatte nocheinmal kräftig den Tarif senken. >> Unser kostenloser Kfz-Vergleichrechner berücksichtigt eine Vielzahl dieser Rabatte.

Beachten Sie bitte, dass nicht alle Kfz-Versicherungen sämtliche Rabatte anbieten und dass es durchaus möglich ist, dass eine Kfz-Versicherung, bei der Sie eventuell weniger Rabatte bekommen, jedoch insgesamt die Versicherungstarife besser kalkulierte hat, Ihnen insgesamt das günstigere Angebot machen kann.

  • Wenn nur der Versicherungsnehmer, also der Halter des Fahrzeuges, das zu versichernde Auto fährt, gewähren Versicherungen in der Regel einen Alleinfahrer- oder Einzelfahrerrabatt. Dann darf dementsprechend aber auch keine andere Person mit dem Auto fahren. Doch Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn der Fahrerkreis erweitert wird, also beispielsweise nur der Partner, nur die Familie oder nur Personen über 23 Jahre mit dem Auto fahren dürfen.

  • Einen Neuwagenrabatt geben Versicherungen den Versicherungsnehmern, wenn diese sich einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen, der nicht älter als drei Jahre ist, gekauft haben.

  • Einen Frauenrabatt geben Autoversicherungen häufig weiblichen Versicherungsnehmern, wenn ausschließlich diese mit dem zu versichernden Auto fahren.

  • Für Treue belohnen die Kfz-Versicherungen den Kunden oft mit einer Treueprämie. Ist der Versicherungsnehmer also schon lange bei dieser Versicherung, so kann er auf eine solche Treueprämie spekulieren. Eine solche Treueprämie kann der Kunde auch erhalten, wenn er viele Versicherungen bei dieser Versicherung abgeschlossen hat.

  • Auch für verbrauchs- oder schadstoffarme Autos und Autos mit alternativen Antrieben, wie Gas- oder Hybridantrieben, geben Autoversicherungen ihren Kunden bei Abschluss einer Versicherung häufig Rabatte.

  • Selbst für Fahranfänger geben manche Versicherungsunternehmen einen Rabatt, den Fahranfänger-Rabatt. Diesen Rabatt kann der Versicherungsnehmer jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Eltern einen Schadenfreiheitsrabatt haben.

  • Wer eine Versicherung abschließen möchte und häufig mit Bus und Bahn fährt, kann von der Versicherung einen Umwelt- oder Bus- und Bahnrabatt bekommen. Dazu muss der Versicherungsnehmer die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aber durch Bahn- oder Jahreskarten entsprechend nachweisen.

  • Auch wer einer bestimmten Berufsgruppe angehört, kann einen entsprechenden Rabatt bekommen. Diesen Berufsgruppenrabatt

    bekommen meist Personen, die im Innendienst arbeiten.
  • Wenn ein potenzieller Versicherungsnehmer ein günstigeres Angebot von einer anderen Versicherung hat und der eigenen Versicherung präsentiert, so kann er unter Umständen einen Konkurrenzrabatt bekommen.

  • Nutzt der potenzielle Versicherungsnehmer sein Auto ausschließlich für private Zwecke, wobei die Fahrt zur Arbeit hier auch inbegriffen ist, so kann er einen Privatfahrerrabatt von der Versicherung bekommen.

  • Die Versicherung gewährt dem Kunden eventuell auch einen Rabatt, wenn der Kunde an einem Fahrsicherheitstraining oder an einem entsprechenden Seminar teilgenommen hat. Ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren, nur um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, dürfte sich für den Versicherungsnehmer jedoch aus finanzieller Sicht nur in den seltensten Fällen lohnen, empfehlenswert ist solch ein Training dennoch.

  • Personen, die wenig mit dem eigenen Auto fahren, können von der Versicherung einen Wenigfahrer-Rabatt bekommen. Hierzu erkundigt sich die Versicherung nach der jährlichen Kilometerleistung des Autos, die auch überprüft wird.

  • Einen Zweitwagen versichern die Versicherungen in der Regel auch deutlich günstiger, wobei der Zweitwagen in der Schadenfreiheitsklasse nie besser gestellt sein kann, als der Erstwagen.

  • Einen Erstbesitzer-Rabatt geben Versicherungen auch dann noch, wenn das Auto schon älter ist. Entscheidend ist lediglich, dass der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer ist.

  • Wer für das eigene Auto einen Garagenabstellplatz hat, bekommt von den Versicherungen meist einen Garagenrabatt eingeräumt.

  • Besitzer eines selbst bewohnten Hauses bekommen von der einen oder anderen Autoversicherung einen Hausbesitzer-Rabatt angeboten, wenn das Fahrzeug versichert werden soll.

  • Selbst für Kinder geben Versicherungen unter Umständen einen Rabatt. Diesen Kinderrabatt gibt es jedoch nur, wenn die Kinder im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben.

Bei so vielen verschiedenen Rabatten und Bonusoptionen lohnt sich für den potenziellen Kunden also ein Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungen in jedem Fall. Zu beachten ist jedoch, dass längst nicht alle Versicherungen all die genannten Rabatte anbieten. Die Autoversicherungen weisen in den wenigsten Fällen auch auf alle Rabattmöglichkeiten hin, deshalb empfiehlt es sich, die Versicherungen auf die Rabatte anzusprechen.

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