Die Beitragshöhe im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung richtet sich unter anderem auch nach der so genannten KFZ Typklasse des zu versichernden Fahrzeuges. Schon seit vielen Jahren haben die Versicherungsgesellschaften die jeweiligen Automodelle in bestimmte KFZ Typklassen eingeteilt. Die Einstufung der Versicherung erfolgt also nicht für jedes Automodell separat, sondern für die dazugehörige Typklasse des Fahrzeuges, in der verschiedene KFZ-Modelle zusammengefasst sind. In welche Versicherungstypklassen die jeweiligen KFZ-Modelle eingeordnet wird, hängt vor allem davon ab, wie oft dieses Fahrzeug-Modell bisher an Versicherungsschäden "beteiligt" gewesen ist.Die Auswertung dieser Zahlen erfolgt von einer unabhängigen Kommission, die dann auch die Zuteilung der Modelle in die jeweilige KFZ-Typenklasse vornimmt.
Unterschiedliche Typklassen bei Haftpflicht und Kasko
Grundsätzlich gilt, je höher die Versicherungstypklasse des jeweiligen Modells ist, desto teurer wird auch der Beitrag zur Versicherung. Im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung existieren beispielsweise 16 unterschiedliche Auto Typklassen, wobei die Günstigste als Typklasse 10 bezeichnet wird. Die teuerste Typklasse wird als Typklasse 25 bezeichnet. Im Rahmen der Kaskoversicherungen gibt es noch mehr Auto Typklassen, nämlich 25 bei der Vollkaskoversicherung und 24 bei der Teilkaskoversicherung. In welche Typklasse das eigene Fahrzeug gehört, kann man selber relativ leicht herausfinden, zum Beispiel online auf der Webseite des ADAC. Hierzu benötigen Sie lediglich die Typschlüsselnummer und Herstellerschlüsselnummer, welche im Fahrzeugschein ersichtlich sind.
Da sich der Versicherungsbeitrag, wie bereits kurz erwähnt, in nicht unerheblichem Maße auch nach der Typklasse des Fahrzeuges richtet, sollte man diese auf jeden Fall beim Kauf eines Neuwagens bzw. Gebrauchtwagens beachten. Auch wenn man vielleicht ein bestimmtes Modell ein paar hunderte Euro günstiger als ein anderes Modell erhalten kann, kann sich das durch eine schlechte KFZ Typklasse im Laufe der Zeit relativieren bzw. negativ auswirken. Falls sich die Typenklasse, die übrigens einheitlich für alle
Versicherungen gilt, sich für das Fahrzeugs des Versicherten einmal
verschlechtern sollte, kann dieser von einem außerordentliches Kündigungsrecht gebrauch machen und in einem Zeitraum von 28 Tagen zu einer anderen Versicherung wechseln.
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