Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Kaskoversicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten. Dabei ist der Kaskoschutz vom Umfang her in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterteilt. Während die Teilkaskoversicherung Schäden durch Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm und Zusammenstoß mit Haarwild reguliert, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich auch noch die Schadenregulierung bei Vandalismus und durch den Versicherten verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurden. Auch bei Fahrerflucht des Unfallverursachers wird der Schaden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Grundsätzlich gilt, dass sich die Regulierung des Schadens von der Höhe her nach dem Zeitwert des Fahrzeuges richtet. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich im Prinzip nur bis zu einem Fahrzeugalter von maximal drei Jahren. Eine Möglichkeit, im Rahmen der Kaskoversicherung Beiträge einzusparen, ist das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung, welche in der Regel bei 150 Euro liegen sollte.
Wann zahlt die Kaskoversicherung nicht?
Auch eine
Kasko Versicherung zahlt nicht in jedem Fall, sondern es gibt einige Aspekte, die man beachten sollte, da sie sich negativ auf die Höhe der Schadensregulierung auswirken können. So bedeutet zum Beispiel eine nicht vorschriftsmäßig vorhandene Wegfahrsperre am Fahrzeug oftmals eine verminderte Schadensregulierung seitens der Versicherung um ca. 10 Prozent. Ein Schaden, der vom Versicherten durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird, ist in der Regel ein kompletter Ausschlussgrund für die Versicherungsleistung, wobei in der Praxis sehr umstritten ist, wann ein Versicherter grob fahrlässig und wann „nur“ fahrlässig gehandelt hat. Nach aktueller Rechtsmeinung gilt zum Beispiel als grob fahrlässig, wenn man sich beim Fahren bückt um etwas aufzuheben, zu schnell fährt oder gefährlich überholt, und in Folge dessen einen Unfall verursacht.
Wie hoch sind die Kasko-Beiträge?
Die Höhe der Beiträge richten sich wie bei der Kfz Haftpflichtversicherung auch bei der Teilkasko und Vollkasko unter anderem nach der jeweiligen Kfz-Typklasse und Regionalklasse des Fahrzeuges.
Ferner wird man bei der Vollkaskoversicherung in Schadenfreiheitsklassen eingestuft, was im Rahmen der Teilkaskoversicherung allerdings nicht der Fall ist. Die Beitragssätze im Rahmen der gleichen Schadenfreiheitsklasse bei Haftpflicht und Vollkasko können oftmals auch ein wenig differieren, sodass ein Beitragssatz von 130 Prozent in der Haftpflichtversicherung nicht automatisch auch einen Beitragssatz von 130 Prozent im Rahmen der Vollkaskoversicherung bedeuten muss.
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