Insassen-Unfallversicherung

Bei der Insassen-Unfallversicherung handelt es sich  genau wie bei Kaskoversicherungen und Schutzbrief um eine freiwillige Zusatzversicherung. Ob hier ein Abschluss notwendig ist, sollte individuell ab gewägt werden, da viele Leistungen der Insassen-Unfallversicherung meist schon von anderen, bereits bestehenden Versicherungen abgedeckt werden. Beispielsweise zahlt die KFZ-Haftpflicht des schuldigen Autofahrers für die Unfallschäden der betroffenen Insassen. Die Krankenversicherung übernimmt i.d.R. (zum Großteil)die Behandlungskosten sowie den Krankenhausaufenthalt und zahlt evtl. Krankengeld. Wird der Arbeitnehmer durch einen Unfall arbeitsunfähig, besteht i.d.R. für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ist die Arbeitsunfähigkeit von Dauer so zahlen eventuell bestehende Unfall-, Renten-, sowie Risikolebensversicherung eine monatliche Rente aus.

Hierzu stellt die Insassenunfallversicherung eine zusätzliche Option dar, welche allerdings auch unabhängig vom Verschulden des Fahrers in Kraft tritt. Das heißt die Versicherung zahlt auch, falls der Unfall von einem Dritten verursacht wurde, die nicht oder nur unzureichend versichert ist, wie es bei Unfällen Kindern, Tieren  oder auch im Ausland der Fall sein kann. Hierbei sind nicht nur Unfälle die innerhalb des Fahrzeuges eintreten versichert, sondern auch solche die beim Be-und Entladen, Ein- oder Aussteigen geschehen können. Die Insassen-Unfallversicherung haftet im Todesfall mit der vollständigen Versicherungssumme sowie mit individuellen Prozentsätzen bei Invalidität –welche sich je nach schwere der Beeinträchtigung berechnen.

Mann kann die Insassen-Unfallversicherung nach dem Platz- oder dem Pauschalsystem abschließen. Bei dem Platzsystem werden nur bestimmte Sitzplätze im Auto versichert, wobei beim Pauschalsystem alle Plätze im Auto bzw. in Fahrzeug pauschal versichert werden.
Bei  diesen Systemen sind die Personen-Insassen versichert, jedoch kann nur der Versicherungsnehmer Ansprüche für die verletzten Insassen geltend machen - und nicht die betroffenen Fahrzeug-Insassen persönlich. Daher bleibt es abzuwägen ob eine individuelle, private Unfallversicherung, welche egal bei welcher Art von Unfall eintritt, nicht die bessere Wahl darstellt.

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