Die Wahl der richtigen Kfz Versicherung

Bitte beachten Sie eine ausreichende Versicherungsleistung bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei der Wahl einer Auto- bzw. Kfz Versicherung gibt es zwei Kriterien, auf die Sie besonders achten sollten: die Beitragshöhe und die Versicherungsleistung. Sie sollten auf eine gewisse Balance dieser beiden Pole achten, denn wenn Sie zunächst durch eine niedrige Beitragshöhe sparen, können Sie unter Umständen im Schadensfall einiges an Geld verlieren, wenn Sie nur niedrige Versicherungsleistungen erhalten.

Folgende Punkte sind bei der Wahl der Kfz-Haftpflicht besonders wichtig:

  • Die Deckungssumme Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollte mindestens 100 Millionen Euro betragen.
  • Hat die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland Gültigkeit? Wenn ja, welches sind die Einschränkungen?
Bei der Wahl der Kfz-Kaskoversicherung sollten Sie auf folgendes achten:
  • Zusatzausstattungen wie beispielsweise ein Navigationsgerät sollten bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert sein.
  • Sollten Sie einen Neuwagen versichern, sollte für den Zeitraum eines halben Jahres nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert ersetzt werden. Mehr Infos: Neupreisentschädigung
  • Wenn Sie viel in ländlichen Gebieten unterwegs sind, sollte die Teilkaskoversicherung Schäden durch Tiere aller Art versichern, nicht nur Schäden durch Haarwild
  • Sie sollten sich durch die Teilkasko Marderschäden an Kabel und Leitungen komplett abdecken lassen.
  • Prüfen Sie, ob bei der Kasko-Versicherung Rabattretter beinhaltet sind? Und wenn ja, welchen Einfluss diese haben.
  • Prüfen Sie, welche Einschränkungen es im Ausland gibt.
  • Sie sollten die Frage einer Werkstattbindung prüfen. Wenn Sie einen Neuwagen haben, riskieren Sie den Verlust der Herstellergarantie, wenn der Schaden nicht in einer Werkstatt repariert wird, die der Hersteller anerkennt.

Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie besonders auf diese Punkte achten: Antragsstellung: Sie sollten alle Fragen im Versicherungsantrag korrekt beantworten. Ansonsten könnten in einem Schadensfall Vertragsstrafen erwarten. Auch sollten Sie eine Änderung Ihrer Situation dem Kfz-Versicherer umgehend melden.

  • Selbstbeteiligung: Für den Fall, dass Sie im Schadensfall einen gewissen Betrag selbst tragen, können Sie mit erheblichen Reduzierungen beim Versicherungsbeitrag rechnen. Sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung und 300-500 Euro in der Vollkaskoversicherung.
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz: Teilweise ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll. Sie sollten Ihre Versicherung um ein preiswertes Angebot bitten. Dabei sollten Sie an Zusatzleistungen wie "Mallorca Police", Schutzbrief, Auslandsschutzbrief oder Ausland-Schadenschutz-Versicherung denken.
  • Führerscheinneulinge: Als Führerscheinneuling werden Sie üblicherweise in die höchste Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Sie können allerdings sparen, wenn Sie Ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anmelden. Vielleicht werden Sie auch in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, wenn Sie ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining absolviert haben. Mehr Infos: Fahranfänger sparen in der Kfz Versicherung
  • Beitragszahlung: Wenn Sie den Beitrag einmal jährlich bezahlen, sparen Sie Geld. Denn bei viertel- oder halbjährlicher Zahlung werden Ihnen Zuschläge von 3 bis 5 Prozent berechnet.
  • Direktversicherung: Eine Alternative sind Direktversicherungen. Da sie einen geringen Personalaufwand sowie Beratungskosten haben, honorieren die Direktversicherungen einen Abschluss im Internet mit günstigen Versicherungsbeiträgen. Wenn Sie allerdings auf eine persönliche Betreuung insbesondere im Schadenfall Wert legen, sollten Sie sich für eine ganz normale Versicherung entscheiden.
Teilweise sind die Kfz-Versicherungen Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. Wenn Ihre Versicherung ebenfalls Mitglied ist, haben Sie die Möglichkeit, sich im Falle einer Streitigkeit mit Ihrer Versicherung bei diesem Verein zu beschweren. Der Verein wirkt in diesem Fall als Schlichtungsstelle. Wenn der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro liegt, ist der Ombudsmann befugt, die Entscheidung des Versicherers direkt zu korrigieren. Bis zu einem Streitwert von 80.000 Euro kann der Ombudsmann Empfehlungen geben, die üblicherweise vom Versicherer akzeptiert werden.

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