Unfall

Hohe Unfallzahlen wegen langem Winter

Während es im Jahr 2007 rund 5200 Unfälle im Winter gab, stiegen die Unfallzahlen im vergangenen Winter auf knapp 19.000 Verkehrsunfälle, was fast einer Vervierfachung entspricht. Laut Experten ist vor allem der strenge und lange Winter einer der Hauptgründe für die gestiegenen Unfälle mit Verletzten und Toten. Daneben ist anscheinend auch das Risikobewusstsein trotz einer gestiegenen Umrüstquote auf Winterreifen sowie mit ESP und ABS ausgerüsteten Fahrzeugen gesunken. Es kann durchaus, dass sich viele Autofahrer auch wegen der zahlreichen Sicherheitssysteme wie Airbags und Gurtstraffer in zu großer Sicherheit wiegen.

Autoversicherung; Sturmschaden - wer zahlt?

Welche Kfz-Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Nachdem vor einigen Wochen das Sturmtief „Xythia“ über Deutschland gefegt und einen Millionenschäden angerichtet hat fragt man sich wer das alles zahlen soll. Die Schäden bei Windstärken über Acht übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung, wenn beispielsweise Fahrzeuge durch Dachziegel, Baugerüste oder Äste von Bäumen beschädigt wurden.

Unvorsichtiges Verhalten Dritter muss im Straßenverkehr einkalkuliert werden

Autoversicherung Urteil: Teilschuld trotz unvorhergesehener Türöffnung der Einparkerin

Nicht immer ist die Rechtslage nachvollziehbar – auch beim Einparken nicht. Wenn die Tür eines am Rande parkenden Autos ruckartig und ohne Vorwarnung geöffnet wird, sodass ein vorbeifahrender Wagen beschädigt wird, so trägt der heranfahrende Fahrer trotz der scheinbar eindeutigen Situation eine Teilschuld. So entschied das Landgericht Frankfurt in einem solchen Fall:

Mietwagen Versicherung: Teilkasko versichern lassen

Ist man mit einem Mietwagen unterwegs, so darf es nicht als selbstverständlich betrachtet werden, dass dieser ausreichend versichert ist, sollte es zu einem Schadenfall kommen. Das Risiko eines Schadenfalls erhöht sich besonders im Herbst, in dem es öfter zu Wildunfällen kommt.

Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes durch Entfernen vom Unfallort

Wer einen Unfall hat, der darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei nicht am Unfallort eingetroffen ist. Dies gilt auch, wenn Autofahrer ihren Wagen und die Papiere am Unfallort zurücklassen und Zeugen ihre Identität preisgeben. Wer sich vom Unfallort entfernt, dessen Ansprüche gegenüber der Versicherung können erlöschen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 5 U 424/08). Begründung ist für das OLG, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist, zur Aufklärung des Tatbestands beizutragen und somit den Schaden möglichst klein zu halten.

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