Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines Autos

Keine Steuerschulden erlaubt

Der Halter eines Autos, der sein Fahrzeug zulassen möchte, muss mindestens zwei Voraussetzungen erfüllen: Erstens muss er zustimmen, dass die Kfz-Steuern per Einzugsermächtigung eingezogen werden. Zweitens darf er keine Steuerschulden haben. Diese gesetzliche Vorgabe gilt seit 2002.

Zulassungsbescheinigung Teil I+II

Im Oktober 2005 wurde eine EU-Richtlinie eingeführt. Diese brachte eine Neuregelung der Papierdokumente. Seitdem ersetzt die Zulassungsbescheinigung I den bisherigen Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief. Bei der Zulassung wird grundsätzlich zwischen der Zulassung eines Neuwagens und eines Gebrauchtwagens unterschieden.

Zulassung Neuwagen

Für die Zulassung eines Neuwagens wird die Versicherungsbestätigung benötigt. Zusätzlich muss der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung II und natürlich der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Zulassung Gebrauchtwagen

Wird ein Gebrauchtwagen zugelassen, werden zusätzlich zu den Papieren für eine Neuwagenzulassung noch der Fahrzeugschein oder die  Zulassungsbescheinigung I sowie der Nachweis der Hauptuntersuchung des TÜV und die Abgassonderuntersuchung ASU benötigt. Außerdem müssen die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden, auch wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt.
 

Saisonkennzeichen

Alternativ kann ein Fahrzeug nicht für ein ganzes Jahr, sondern lediglich für einen zeitlich begrenzten Zeitraum angemeldet werden. Mit einem sogenannten Saisonkennzeichen ist dies für einen Zeitraum von 2 bis 11 Monate möglich. Dabei werden dieselben Papiere wie bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigt. Die Zulassungsdauer ist auf dem Nummernschild durch den Anfangs- und Endmonat gekennzeichnet.


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