Allgemein gilt bei jeder KFZ-Versicherung, dass Autofahrer mit einem höheren Schadensfreiheitsrabatt weniger für ihre Prämien bezahlen müssen. Allerdings streichen einige Jahre ins Land, bis man beispielsweise nur noch 35 Prozent des eigentlichen Beitragssatzes zahlen muss. Wenn jemand jedoch schon vorher eine günstigere Schadensfreiheitsklasse haben will, kann man sich die Rabatte auch unter gewissen Umständen von jemand anders übertragen lassen.
Hier gibt es jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Vorschriften und Regelungen, die der Betroffene beachten sollte, falls er von dem Schadensfreiheitsrabatt eines anderen Autofahrers profitieren möchte. Am besten erkundigt man sich bei der entsprechenden KFZ-Versicherung, bevor man eine Übertragung der Rabatte in Erwägung zieht. Eine Checkliste zum Übertragen des Schadenfreiheitsrabatt/der Schadenfreiheitsklasse haben wir hier für Sie zusammen gestellt: Schadenfreiheitsklasse übertragen
Schadensfreiheitsklasse auf Fahranfänger übertragen?
Vor allem für Führerscheinneulinge und Fahranfänger ist solch eine Option mit Sicherheit eine interessante Alternative. In der Regel steigen Anfänger wegen der mangelnden Erfahrung und Fahrpraxis mit 240 Prozent bei einer Versicherung ein, während man bei der Rabattübertragung direkt auf 120 Prozent runterrutschen kann. Dies macht sich besonders bei der Versicherungsprämie bemerkbar, die in dem Fall für den Fahranfänger einige Hundert Euro günstiger wird. Das Auto wird dann einfach über die Eltern oder Großeltern angemeldet, die bereits seit langer Zeit unfallfrei fahren und somit die günstigere Einstufung der Schadensfreiheitsklasse ermöglichen. Natürlich will man später auch einmal diesen besseren Rabatt übernehmen. Hierfür wird jedoch von den KFZ-Versicherern vorausgesetzt, dass der neue Versicherte selbstverständlich einen gültigen Führerschein besitzt und daneben auch mit dem jeweiligen Fahrzeug unterwegs war. Solch einen Nachweis kann der Betroffene der KFZ-Versicherung gerade in einer Familie relativ leicht vorlegen. Benötigt wird hierfür eine Bescheinigung, dass die entsprechende Schadenfreiheitsklasse abgetreten wird und eine Kopie des Führerscheins. Solch einen Nachlass kann entgegen vieler anderer Meinungen auch nach dem Tod eines Angehörigen übertragen werden, sofern geregelte Fristen seitens der Versicherung beachtet werden. Mehr hierzu unter: Zweitwagenversicherung
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