Ist man mit einem Mietwagen unterwegs, so darf es nicht als selbstverständlich betrachtet werden, dass dieser ausreichend versichert ist, sollte es zu einem Schadenfall kommen. Das Risiko eines Schadenfalls erhöht sich besonders im Herbst, in dem es öfter zu Wildunfällen kommt.
Bei einem Schaden an einem Mietwagen werden die Kosten von der Versicherung nur dann übernommen, wenn dieser Teilkasko versichert ist. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass man als Fahrer eines Mietwagens darauf achtet, ob in der Miete, die bezahlt wird, bereits eine Teilkaskoversicherung enthalten ist. Ist dies nicht der Fall und es kommt zu einem Schaden am Mietfahrzeug, so wird der Schaden nicht von der Versicherung übernommen, was mitunter sehr teuer werden kann. Auch die private Haftpflichtversicherung des Fahrers würde in diesem Fall nicht für den Schaden aufkommen.
Teilkasko Schutz bei der Mietwagen Versicherung dringend empfohlen
Deshalb sollte man im Mietvertrag darauf achten, dass hier die "Haftungsfreistellung im Umfang einer Teilkaskoversicherung" vermerkt ist. Dadurch ist es zwar wahrscheinlich, dass es zu einer Erhöhung des Mietpreises kommt, allerdings wären die Kosten im Falle eines Wildunfalls oder einem anderen Schaden um ein Vielfaches höher – sogar der ADAC empfiehlt diese Mietpreiserhöhung.
>>Weitere Informationen zur Teilkaskoversicherung finden Sie hier
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