Falsche Angaben gegenüber der KFZ Versicherung

Viele Fahrzeughalter schützen sich mit einer Kaskoversicherung meist gegen teure Schäden. Doch wenn es nach dem Unfall um die Meldung des Schadens geht, folgen oftmals Streitereien zwischen dem Versicherten und dem KFZ-Versicherungsunternehmen. In vielen Fällen entspricht die Schadensmeldung nicht der Wahrheit und der Versicherte kann somit schnell seinen Versicherungsschutz verlieren. Sollte der Fahrzeughalter beispielsweise nach einem starken Gewitter bemerken, dass große Hagelkörner Dellen auf dem Lack hinterlassen haben, muss er dies unverzüglich der Versicherung melden. In der Regel liegt hier die Frist der Schadensmeldung bei den meisten KFZ-Versicherern bei einer Woche.

Bei der Wahrheit bleiben

Besonders wichtig ist, dass der Versicherte immer die Wahrheit sagt und dem Versicherer keine Lügen auftischt. Wer, um bei oben genanntem Beispiel zu bleiben, hier falsche Angaben in Bezug auf Kaufpreis, die Kilometerleistung oder eventuelle Unfallvorschäden macht, sieht keinen einzigen Euro und die KFZ-Versicherung kann die Zahlung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung sofort verweigern. Der Versicherte muss dann die Reparaturkosten bei einer Kaskoversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Der Geschädigte bekommt bei der Haftpflicht zwar die Kosten von der KFZ-Versicherung erstattet, den größten Teil holt sie sich allerdings wieder von dem Versicherten zurück. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherte grob Fahrlässig gehandelt hat d.h. z.B. unter Alkoholeinfluss stand, während er den Unfall verursacht oder aber Unfallflucht begangen hat. Hier kann die KFZ Versicherung den Versicherungsnehmer im Nachhinein mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Bei einer zu niedrig angegeben jährlichen Laufleistung sollte der Versicherte ebenfalls schnell bei seinem Anbieter die Angaben korrigieren. Zu diesem Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit Klarheit geschaffen. Sofern der Versicherte seine Angaben so schnell korrigiert, dass noch keine Schäden entstanden sind und der Fehler nicht bemerkt wurde, bleibt der Versicherungsschutz weiter erhalten.

Abweichungen zum Versicherungsvertrag rechtzeitig melden

Eine falsche Angabe alleine kostet den Kunden also nicht automatisch den Schutz der Versicherung. Wenn dieser jedoch aus Arglist und bewusster Täuschung seine KFZ-Versicherung austricksen will um an Geld zu kommen, ist diese nicht verpflichtet den Schaden zu begleichen und kann sogar gerichtlich gegen den Versicherungsnehmer vorgehen. In diesem Fall liegt ganz klar eine Straftat vor und kann für den Kunden zu einer bösen Überraschung werden. Allgemein sollte man niemals unwahre Angaben bei der KFZ-Versicherung machen, um den Beitragssatz zu drücken. Die Versicherung bemerkt dies meistens im Schadensfall und ist dann in der Lage die Leistung zu verweigern, womit der Versicherte die Reparaturkosten aus eigener Tasche begleichen muss.

 

Trackback URL

http://www.kfzversicherung-infos.de/trackback/284

Werbung