Eine Kfz-Versicherung wird immer auf ein spezielles Fahrzeug abgeschlossen. Diese Versicherung gilt auch dann, wenn eine andere Person als der Versicherungsnehmer mit dem Fahrzeug unterwegs ist und damit einen Unfall verursacht oder anderweitig in einen Unfall verwickelt wird. Also würde auch in diesem Fall von der Kfz-Versicherung auf jeden Fall der Schaden, der an Dritten oder an deren Eigentum entstanden ist, ersetzt werden. Wurde auf das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird auch der Schaden am eigenen Fahrzeug von der Kfz-Versicherung übernommen.
Was beachtet werden sollte beim Verleihen eines Fahrzeugs
Überlasst man sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung, so sollte immer überprüft werden, ob diese Person in Besitz eines gültigen Führerscheins ist und man sollte sich vergewissern, dass diese Person nicht unter dem Einfluss von Alkohol steht. Darüber hinaus sollte beim Verleih des Fahrzeugs der Person, an die das Fahrzeug verliehen wird, der Kfz-Schein mitgegeben werden; bei einem ADAC-Schutz, der fahrzeugbezogen ist, auch die Karte für den Fall einer Panne.
Des Weiteren ist es ratsam, dass Vereinbarungen getroffen werden, für den Fall, dass es zu einem Schaden kommen sollte. Besteht keine Vollkasko-Versicherung, so sollte der Fahrer für die Eigenschäden haften wie auch für Nachteile, die für den Halter des Fahrzeugs entstehen, indem er in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird.
Ausschlüsse oder Begrenzungen von Seiten der Versicherung
Manche Versicherungen schließen das Verleihen eines Fahrzeugs aus oder aber sie gewähren Rabatte, wenn das Fahrzeug nur begrenzt verliehen wird, beispielsweise nur an Personen über 25 Jahren.
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