Obwohl viele Faschingsfreunde großen Spaß daran haben sich zu verkleiden, sollte man hinter dem Steuer eines Autos darauf verzichten. Die Masken können die Sicht extrem behindern und daneben auch die Bewegungsfreiheit sowie das Gehör stark beeinträchtigen. Sobald die Ordnungshüter einen Fahrer mit einer Faschingsmaske hinterm Lenkrad erwischen, muss dieser mit einer Strafe von zehn Euro Strafe rechnen. Falls ein maskierter Faschingsnarr gar einen Unfall baut, überprüft seine KFZ-Versicherung ganz genau, ob eine mögliche Ursache dafür die Verkleidung war. Sollte dem Fahrer eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, kann dies im schlimmsten Fall sogar den Verlust des Kaskoschutzes zur Folge haben.
Die Fahrzeughalter in den Karnevalshochburgen sollten früh genug ihr Auto an einem sicheren Ort abstellen. Kaum ein Richter wird bei Vandalismusschäden im Rechtsstreit dem Kläger Recht geben, wenn er sein Fahrzeug nahe eines Karnevalsumzugs parkt. Zum einen ist es in dem Fall oft unmöglich den Täter zu finden und zum anderen haben neben den Richtern in der Vergangenheit auch die Kfz-Versicherungsgesellschaften den entsprechenden Fahrzeughaltern eine gewisse Mitschuld wegen Fahrlässigkeit daran gegeben.
Außerdem läuft man beim Parken in unmittelbarer Nähe eines Faschingsumzug in Gefahr, die Zufahrtswege für die Einsatzfahrzeuge zu blockieren. Neben den teils horrenden Abschleppkosten kann auf den Fahrzeughalter dann auch noch eine saftige Strafe vom Gesetzgeber hinzukommen. Vor allem beim Thema Alkohol sollten die Jecken vorher einen Blick in den Bußgeldkatalog werfen. Sollte der Alkoholwert nach einem ausgedehnten Faschingsball bei 0,5 oder mehr Promille liegen und die Polizei den Fahrer erwischen, droht eine saftige Strafe von vier Punkten plus 500 Euro und einem einmonatigen Führerscheinentzug.
Bei einem auffälligen Verhalten kann es durchaus vorkommen, dass die Fahrerlaubnis schon ab 0,3 Promille für sechs Monate oder länger entzogen wird. Die Schwelle zur totalen Fahruntüchtigkeit liegt momentan bei 1,1 Promille. Bei solch einem hohen Alkoholgehalt muss der Fahrer mit einer vierstelligen Geldstrafe, vier Punkten und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen. Im Falle eines Unfalls zahlt bei solch einer Fahruntüchtigkeit mit Sicherheit keine KFZ-Versicherung.
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