Auffahrunfall: Nicht immer allein der Hintermann schuld

Bleibt man mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn liegen, so ist es unerlässlich, alles nur Mögliche zu tun, um weitere Gefahren zu verhindern. Diese Aussage lässt sich nach einem Urteil des Brandenburger Oberlandesgericht treffen, bei dem ein Fahrer von einem Kleinbus zu Schadensersatz verurteilt wurde, nachdem ein Motorradfahrer auf den liegen gebliebenen Kleinbus auffuhr. Allerdings, so das Urteil des Oberlandesgerichts, ist auch der Motorradfahrer nicht gänzlich schuldlos, ihn trifft zumindest eine Teilschuld.

Der Angeklagte fuhr mit einem Kleinbus auf der linken Spur der Autobahn. Durch einen Motorschaden war er zum Halten gezwungen – der Fahrer des Kleinbusses hatte die Möglichkeit, auf dem Mittelstreifen auszurollen, zog es jedoch vor, auf der Fahrbahn zu halten. Wie vorgeschrieben in solch einer Situation, musste der Fahrer die Stelle mit einem Warndreieck ausreichend sichern. Zeugenaussagen zufolge hatte er jedoch, als er dieses suchte, vergessen, das Warnblinklicht einzuschalten. Dann kam es zum tragischen Unfall, welcher Anlass für die Gerichtsverhandlung war. Obwohl der Motorradfahrer gute Sicht hatte, kollidierte er mit dem Kleinbus und erlag seinen schweren Verletzungen.

Die Hinterbliebenen des Motorradfahrers klagten vor dem Landesgericht auf Schadensersatz. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Motorradfahrer ausreichend Sicht hatte, um das Fahrzeug früh genug zu erkennen und folglich abzubremsen. Daher sei der Schuldanteil des Motorradfahrers gravierender als die Verletzungen der Pflicht des Unfallgegners. Diesem Urteil widersprach dagegen das Oberlandesgericht und kam zu dem Entschluss, dass 60 Prozent der Schuld beim Fahrer des Kleinbusses liegen. Dieser hatte falsch gehandelt, indem er nicht auf den Mittelstreifen gewechselt sei, da ein Liegenbleiben auf der Überholspur der Autobahn in diesem Fall hätte vermieden werden können. Der Motorradfahrer trägt jedoch die restlichen 40 Prozent der Schuld, da er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat – der liegen gebliebene Kleinbus war aus 800 Meter Entfernung zu sehen.

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