Für die Unterhaltskosten von Hartz IV-Empfängern kommt bekanntlich die ARGE auf. Was passiert jedoch wenn der Sozialhilfeempfänger kurzerhand den Mietvertrag der Wohnung kündigt, um beispielsweise in einen Wohnwagen einzuziehen? Genau mit dieser Frage hat es vor kurzem der 14. Senat des Bundessozialgerichtes zu tun gehabt. Am Ende war die Entscheidung des Gerichts eine große Überraschung.