Für eine typgerechte Fahrzeugwartung ist in einem Privathaushalt in der Regel der Fahrzeughalter verantwortlich, in einem Betrieb dagegen ist dafür meist ein Fuhrparkbeauftragter oder Fuhrparkleiter eingesetzt. Diese Entscheidungsträger haben ihr Verbraucherverhalten einem geänderten Markt angepasst, um die Betriebskosten Aufwendungen durch ordentliche Fahrzeugwartung in Grenzen zu halten. Markengebundene Servicebetriebe und Werkstätten sind mit ihrer inflationären Preisentwicklung für den Verschleißteil Bedarf für kostenbewusste Verbraucher nicht mehr attraktiv.