September 2009

Es geht los

Willkommen im Autoblog von kfzversicherung-infos.de. An dieser Stelle werden wir ab jetzt regelmässig über News und interessantes aus dem Automobil und Versicherungsbereich berichten. Schnallen Sie sich an! Es geht los.

Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes durch Entfernen vom Unfallort

Wer einen Unfall hat, der darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei nicht am Unfallort eingetroffen ist. Dies gilt auch, wenn Autofahrer ihren Wagen und die Papiere am Unfallort zurücklassen und Zeugen ihre Identität preisgeben. Wer sich vom Unfallort entfernt, dessen Ansprüche gegenüber der Versicherung können erlischen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 5 U 424/08). Begründung ist für das OLG, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist, zur Aufklärung des Tatbestands beizutragen und somit den Schaden möglichst klein zu halten.

Zu dem Urteil kam es aufgrund des Falles eines Mannes, der in der Nacht in eine Gartenmauer gefahren ist. Der Sachschaden betrug 800 Euro. Der Mann sprach mit einem Zeugen und hinterließ seine Papiere am Unfallort und entfernte sich dann. Der Autofahrer begründete sein Verhalten damit, dass er unter Schock gestanden hätte. Die Versicherung sah es etwas anders und letztlich das OLG auch, denn der Fahrer wäre zur Aufklärung des Tatbestands verpflichtet gewesen und hätte warten müssen, bis die Polizei vor Ort gewesen ist. Argumentiert wurde, dass bei Verkehrsunfällen auch geklärt werden müsse, ob Alkohol getrunken wurde und deshalb der Unfall verursacht wurde.

Kfz Typklasse bleibt 2010 meist gleich

Das Jahr 2010 bringt wohl viel Neues, doch bei der Kfz Typklasseneinteilung bleibt für 72,8 Prozent der Autofahrer alles beim Alten in der Kfz Haftpflicht. Die Autoversicherungen nehmen nur wenige Umstufungen der Typklassen im nächsten Jahr vor. So müssen nur gut 25,5 Prozent der Autofahrer mit einer Umstufung um eine Klasse rechnen, dies vermeldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Nur für zwei Prozent der Kfz-Versicherten kommt es zu einer Umstufung um zwei Klassen. Bei dem Klassensystem gibt es insgesamt 16 Typklassen.

Bei den Vollkaskoversicherten sieht es etwas anders aus, hier werden 37 Prozent umgestuft, wovon sich 68,5 Prozent in einer niedrigeren Klasse wiederfinden, wobei bei der Vollkasko 25 Typklassen zur Verfügung stehen. Bei den Teilkaskoversicherten kommt es bei 38,8 Prozent zu einer Umstufung, wobei sich hier 76,5 Prozent in einer günstigeren Klasse wiederfinden.

In der Statistik werden jährlich die aktuellen Daten von 20033 Automodellen und deren Schadensentwicklung ermittelt. Auf Grund dieser Werte werden Neueinstufungen vorgenommen. Laufende Verträge werden somit zum 01. Januar 2010 umgestellt, während Neuversicherungen sofort nach der neuen Einstufung erfolgen.

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