September 2009

Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes durch Entfernen vom Unfallort

Wer einen Unfall hat, der darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei nicht am Unfallort eingetroffen ist. Dies gilt auch, wenn Autofahrer ihren Wagen und die Papiere am Unfallort zurücklassen und Zeugen ihre Identität preisgeben. Wer sich vom Unfallort entfernt, dessen Ansprüche gegenüber der Versicherung können erlöschen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 5 U 424/08). Begründung ist für das OLG, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist, zur Aufklärung des Tatbestands beizutragen und somit den Schaden möglichst klein zu halten.

Kfz Typklasse bleibt 2010 meist gleich

Das Jahr 2010 bringt wohl viel Neues, doch bei der Kfz Typklasseneinteilung bleibt für 72,8 Prozent der Autofahrer alles beim Alten in der Kfz Haftpflicht. Die Autoversicherungen nehmen nur wenige Umstufungen der Typklassen im nächsten Jahr vor. So müssen nur gut 25,5 Prozent der Autofahrer mit einer Umstufung um eine Klasse rechnen, dies vermeldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

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