Wer einen Unfall hat, der darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei nicht am Unfallort eingetroffen ist. Dies gilt auch, wenn Autofahrer ihren Wagen und die Papiere am Unfallort zurücklassen und Zeugen ihre Identität preisgeben.
Wer sich vom Unfallort entfernt, dessen Ansprüche gegenüber der Versicherung können erlöschen.
Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 5 U 424/08). Begründung ist für das OLG, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist, zur Aufklärung des Tatbestands beizutragen und somit den Schaden möglichst klein zu halten.