Versicherungsvergleich
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Verfasst von admin am 06.03.2010
Sie wollen die günstigste Autoversicherung finden?
Aufgrund der Vielzahl an Versicherern und Tarifen, ist es nicht einfach pauschal für alle Autofahrer die EINE günstige Autoversicherung zu nennen. Die Anforderungen und Versicherungsnehmer sind einfach zu verschieden. Das EINE unschlagbare Versicherungsangebot für alle Bedürfnisse und Voraussetzungen gibt es nun einmal nicht.
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Verfasst von admin am 26.02.2010
Eine Autoversicherung kann auch dann einen Haftpflichtschaden beim Unfallgegner regulieren, wenn der Kunde seine Zustimmung dazu verweigert. Entscheidend ist laut Gericht die Schuldfrage und die Einschätzung des Versicherers, wie die Chancen stehen, in einem evtl. Prozess ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren urteilte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 343 C 27107/09).
Normalerweise gehen bei einem Auffahrunfall die Gerichte davon aus, dass der Auffahrende die Schuld am Unfall trägt. Genauso macht es auch die Versicherung bei der Schadensregulierung. Doch was passiert im Fall, dass der Versicherungsnehmer meint, der vordere Fahrer sei durch sein unnötiges Abbremsen Schuld an dem Unfall?
Geld sparen wollen kann teuer werden
Anfang März 2008 wollte ein Autofahrer mit seinem Kfz aus der Ausfahrt des Münchner Fußballstadions fahren, jedoch nicht bezahlen. Vor ihm fuhr ein anderer Wagen. Grundsätzlich ist die Ausfahrt aus dieser Münchner Tiefgarage nur mit einem bezahlten Parkticket möglich, die Lichtschranke kann jedoch dadurch umgangen werden, dass man sehr dicht auf den Vordermann auffährt und sich an ihn hängt. In diesem Fall können auch zwei Fahrzeuge die Tiefgarage verlassen. Also bat der spätere Kläger seinen Vordermann, sich an ihn hängen zu dürfen, der dieses jedoch ablehnte.
Der Autofahrer fuhr jedoch trotzdem dicht auf den Vordermann auf, welcher kurz nach Passieren der Schranke abbremste, wodurch der Hintermann seinen Wagen touchierte, ein Unfall Schaden von knapp 1000 Euro war entstanden, den der vordere Fahrer von der Versicherung seines Unfallgegners ersetzt zu bekommen verlangte. Die Kfz Versicherung regulierte trotz des Widerspruchs des Versicherten, den Schadensbetrag.
Aufgrund der Unfall Schadensregulierung kündigte die Kfz Versicherung an, ihren Kunden in eine höhere Schadenfreiheitsklasse einzustufen. Hiergegen klagte der Unfallverursacher: Das Amtsgericht sollte feststellen, dass der Verkehrsunfall kein zu einer Höherstufung führender Versicherungsfall war, da der Vordermann Schuld am Unfall gewesen sei. Deshalb hätte die Versicherung den Schaden aus Sicht des Klägers nicht regulieren dürfen.
Ein Prozess ohne Aussicht auf Erfolg muss nicht geführt werden
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab, mit der Begründung, dass die Autoversicherung einen Schaden auch gegen den Willen des Kunden regulieren dürfte. Den nötigen Ermessensspielraum liefern hierzu die Versicherungsbedingungen. Dieser sei zu Recht genutzt worden, indem sich der Versicherer nicht auf einen ungewissen Prozess zur Klärung der Schuldfrage eingelassen habe.
Das Amtsgerichtet wertete den Vorgang als einfachen Auffahrunfall, bei dem der Kläger den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Ob es sich um ein bewusstes Abbremsmanöver des Vordermannes handelte, ließe sich nur schwer klären. Es sei jedoch sicher, dass der Vordermann nicht damit einverstanden war, dass der Kläger sich an ihn ran hing, um die kostenpflichtige Schranke zu umgehen. Deshalb müsse in diesem Fall zumindest von einer Mitschuld des Hintermannes ausgegangen werden. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehöre zwar zu den Aufgaben einer Haftpflichtversicherung, in diesem Fall hätte sich die Autoversicherung des Klägers aber nicht auf das Wagnis eines Prozesses einlassen müssen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Verfasst von admin am 18.02.2010
Eine Kfz-Versicherung wird immer auf ein spezielles Fahrzeug abgeschlossen. Diese Versicherung gilt auch dann, wenn eine andere Person als der Versicherungsnehmer mit dem Fahrzeug unterwegs ist und damit einen Unfall verursacht oder anderweitig in einen Unfall verwickelt wird. Also würde auch in diesem Fall von der Kfz-Versicherung auf jeden Fall der Schaden, der an Dritten oder an deren Eigentum entstanden ist, ersetzt werden. Wurde auf das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird auch der Schaden am eigenen Fahrzeug von der Kfz-Versicherung übernommen.
Was beachtet werden sollte beim Verleihen eines Fahrzeugs
Überlasst man sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung, so sollte immer überprüft werden, ob diese Person in Besitz eines gültigen Führerscheins ist und man sollte sich vergewissern, dass diese Person nicht unter dem Einfluss von Alkohol steht. Darüber hinaus sollte beim Verleih des Fahrzeugs der Person, an die das Fahrzeug verliehen wird, der Kfz-Schein mitgegeben werden; bei einem ADAC-Schutz, der fahrzeugbezogen ist, auch die Karte für den Fall einer Panne.
Des Weiteren ist es ratsam, dass Vereinbarungen getroffen werden, für den Fall, dass es zu einem Schaden kommen sollte. Besteht keine Vollkasko-Versicherung, so sollte der Fahrer für die Eigenschäden haften wie auch für Nachteile, die für den Halter des Fahrzeugs entstehen, indem er in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird.
Ausschlüsse oder Begrenzungen von Seiten der Versicherung
Manche Versicherungen schließen das Verleihen eines Fahrzeugs aus oder aber sie gewähren Rabatte, wenn das Fahrzeug nur begrenzt verliehen wird, beispielsweise nur an Personen über 25 Jahren.
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Verfasst von admin am 20.11.2009
Da momentan nicht viele verschiedene Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, und man in vielen Fällen flexibel sein muss, ist es oft notwendig bzw. von Vorteil, ein Auto zu besitzen. Auch wenn es hier die Möglichkeit gibt, Fahrgemeinschaften oder eine Mitfahrzentrale zu nützen, so ist man doch als Mitarbeiter oft wertvoller, wenn man spontan mit einem Fahrzeug reagieren kann und so auch Ausflüge (zum Beispiel zu Kunden), bzw. die Anreise zum Arbeitsplatz und die Arbeitszeiten flexibel gestalten kann.
Am Anfang einer Arbeitnehmer Tätigkeit ist hier jedoch zu beachten, dass es schwierig ist, einen Autokredit von einer Bank zu erhalten. Für einen Konsumkredit ist es nämlich notwendig, bereits eine gewisse Zeit zu arbeiten, um einen Arbeitsvertrag als Sicherheit für den KFZ-Kredit vorweisen zu können.
Eine Alternative, die sich als Möglichkeit für die KFZ-Finanzierung anbietet kann es hier sein, bei einem befreundeten Autohändler, bzw. bei einem Händler, wo man bereits die Chance nutzen konnte, eine gute Zahlungsmoral vorzuweisen, eine Ratenzahlung zu erhalten.
Neben der genannten Möglichkeit der Ratenzahlung oder der Option, einen Konsumkredit für die KFZ-Finanzierung (zum Beispiel durch einen Bürgen) zu erhalten, gibt es auch die Option, einen Autokredit von Privat zu erhalten.
Kredite von Privat kann man momentan zum Beispiel auf Plattformen im Internet erhalten, die sich auf die Vermittlung von Privatkrediten spezialisiert haben. Der Kreditvertrag wird sicher über eine Bank abgewickelt.
Durch eine genaue Beschreibung des Kredit-Ansuchens ist es hier leichter möglich, potentielle private Kreditgeber von einer Investition in das eigene Vorhaben zu überzeugen und somit einen Kredit zu erhalten.
Das KFZ-Leasing ist eine weitere Option, die sich zur Finanzierung anbietet. Hier gilt es jedoch auch, auf mögliche Sicherheiten und die Kosten für die zusätzliche Kfz-Versicherung zu achten.
Bevor man sich ein Auto kauft oder finanziert ist es in jedem Fall zu empfehlen, alle verschiedenen Optionen zu beachten und sich eine Beratung zu holen. Neben den Kreditvergleichen, die im Internet angeboten werden, sind auch das KFZ-Leasing und die Ratenzahlung beim Händler sinnvolle Optionen, über die man nachdenken kann.
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Verfasst von admin am 22.10.2009
Wird die flexible Hauptfälligkeit der Kfz-Police ein Zukunftsmodell? Gehört der Stichtag, der bisher bei einem Versicherungswechsel einheitlich war, bald der Vergangenheit an? Der Hauptfälligkeitstermin 1. Januar ist nicht mehr Standard. Mittlerweile rücken viele Versicherungsanbieter bei Neuabschlüssen von diesem Termin ab. Sogar die Düsseldorfer ERGO ist diesbezüglich bereits flexibler geworden. Jedoch spricht sich der Mitbewerber HUK-Coburg ganz klar gegen die flexible Terminregelung aus, wie cash-online berichtet.
Bei verschiedenen Anbietern können die Kfz-Kunden nun wählen, wann sie ihre Rechnung begleichen wollen. Zu den Anbietern zählen u. a. D.A.S., Victoria, ERGO und die Hamburg-Mannheimer. Laut Aussage des ERGO-Vorstandsmitglieds Frank Sievers, er ist zuständig für die Kraftfahrsparte, ist für viele Kunden gerade der 1. Januar kein geeigneter Zeitpunkt für die Fälligkeit der Autoprämie, da sich gerade hier eine Menge Zahlungen aufstauen.
Auch der Vertrieb soll auf diese Weise entzerrt werden. Den Außendienstmitarbeitern blieb gerade im letzten Quartal des Jahres kaum Zeit für andere Versicherungszweige, da das Thema Kfz-Versicherung gerade von Oktober bis Dezember aktuell war. Durch die Möglichkeit zu wählen, wann man bezahlen möchte soll dies die nächsten 4 bis 6 Jahre gleichmäßig übers Jahr verteilt sein, so die Aussage des Vorstands.
ERGO-Kunden können bereits jetzt nach Neuabschluss frei wählen. Bestandskunden können nach ihren Wünschen unterm Jahr wechseln, aber nur wenn der bestehende Vertrag im aktuellen Jahr bisher schadenfrei verlaufen ist.
Wie bereits erwähnt, will die HUK-Coburg, immerhin zweitgrößter Kfz-Versicherer nach der Allianz, die flexible Regelung nicht einführen. Als Begründung wurde angegeben, dass nur der 1. Januar als Stichtag eine frühest mögliche Veränderung bei den Schadensfreiheitsklassen gewähren kann, was sich unter Umständen im Geldbeutel auswirken kann.
Laut Meinung der HUK-Coburg, würden viele Kunden ihre Rabatte und Einsparungen erst viel zu spät erhalten. Es handelt sich dabei immerhin um ein Volumen von insgesamt 200 Millionen Euro. Auch würde die Transparenz für den Kunden gefährdet werden, denn die unterschiedlichen Stichtage könnten den Wettbewerb verzerren. Daher hat sich die HUK-Coburg dazu entschlossen, den Termin 1. Januar beizubehalten, denn dies soll einen richtig funktionierenden Wettbewerb und auch weiterhin Vorteile für die Kunden garantieren, so das Unternehmen.
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Verfasst von admin am 22.10.2009
Gute Nachrichten aus dem Haus Ford, denn der Automobil-Hersteller erweitert seinen Versicherungsschutz zusätzlich zur bereits bestehenden Wartungs-Flatrate. Bei dieser können die Kunden bei einem Finanzierungskauf eines Neuwagens, bei einer Laufzeit von 4 Jahren, nun auch zusätzlich eine Kfz-Versicherung abschließen. Damit wäre das Paket mit Finanzierung, Garantie- und Wartungskosten sowie der Kfz-Versicherung komplett.
Dieser neue Versicherungstarif kommt aus den Werten der persönlichen Einstufung des jeweiligen Versicherungsnehmers, der Fahrzeugklassen-Einstufung sowie der Regionalklassen-Einstufung zusammen. Zusätzlich wird auch die jährliche Fahrleistung mit berücksichtigt.
Die Ford-Gruppe bietet nach eigener Auskunft für jede Altersgruppe einheitliche und faire Prämien an. Vorteil für den Flatrate-Versicherungskunden ist außerdem, dass dieser auch innerhalb einer 4-jährigen Vertragslaufzeit nach einem Schadensfall nicht höher eingestuft wird. Ein großer Vorteil der Ford-Flatrate ist die finanzielle Planungssicherheit von 4 Jahren. Dieses spezielle Angebot gibt es für die Ford-Neuwagen-Modelle Ford KA bis zum großen Ford Galaxy in Verbindung mit der entsprechenden Flatrate.
Vertragspartner hierbei sind die teilnehmenden Ford-Vertragspartner, die Garanta Versicherungs AG sowie die Ford Bank.
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Verfasst von admin am 22.10.2009
Die Zulassungen steigen weiter – trotz Ende der Abwrackprämie.
Auch wenn der Topf der Abwrackprämie leer ist, die Nachwirkungen bringen auch jetzt noch ein Plus bei den Neuzulassungen. Seit über einem Monat kann die Abwrackprämie nicht mehr in Anspruch genommen werden, da diese abgelaufen ist. Doch trotzdem ist der Automarkt immer noch weiterhin belebt. Trotz der bisherigen Zuwächse in den vergangenen Monaten wurden im September noch einmal 316.000 Neuwagen zugelassen. Das bedeutete rund 21 % mehr als vergleichsweise im September des Vorjahres. Dies teilte der VDA (der Verband der Automobilindustrie) vor Kurzem mit.
Dies kam vor allem, wie auch nicht anders erwartet, den Kleinwagenherstellern zugute. Diese haben auch weiterhin noch volle Auftragsbücher und müssen die Bestellungen und Produktionen erst einmal abarbeiten. Die Lieferzeiten betragen hier meist viele Wochen und können somit erst viel später zugelassen werden. Nach dem "Aus" der Abwrackprämie war ein Kundenrückgang in den Autohäusern sämtlicher Hersteller sehr deutlich spürbar. Nach Untersuchungen der VDA ging er allein bei den deutschen Marken wie Audi, Daimler, Volkswagen oder BMW um 12 % zurück.
Als Lichtblick bezeichnen diese nun vor allem den Export ins Ausland, nachdem der deutsche Markt ja zusammengebrochen ist. Hier ist im Vergleich zum vorherigen Monat eine Auftragszunahme von 5 % zu verzeichnen gewesen.
In den ersten 3 Quartalen wurden in ganz Deutschland rund 3 Millionen neue Autos zugelassen. Dies bedeutete einen Anstieg von 26 % im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Abwrackprämien-Einführung im Januar 2009 wurden vor allem private Käufer in die Autohäuser gelockt, keiner wollte sich die Gelegenheit entgehen lassen, für die Verschrottung des Altautos auch noch Geld zu bekommen. Durch den guten Vorlauf wird vermutet, dass die Neuwagen-Zulassungen trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise, den Wert von 3,09 Millionen Neuzulassungen noch einmal übertreffen wird.
Bisher ging man nach Schätzungen des VDIKs, von rund 3,45 Millionen Autokäufen aus, doch diese Zahl wurde bereits auf 3,7 Millionen Neuwagen erhöht. Auch der VDA ist optimistisch und rechnet mit mehr als 3,5 Millionen Zulassungen von Neuwagen in diesem Jahr.
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Verfasst von admin am 20.10.2009
Der harte Preiskampf der Kfz Versicherer um den Halt der Kundschaft zwingt die Autoversicherer in die Knie. Der Versicherungsanbieter "Allianz24" musste deshalb in den ersten beiden Quartalen im Jahr 2009 allein wegen den sinkenden Beitragseinnahmen ein Minus von vier Prozent hinnehmen, was ungefähr 100 Millionen Euro entspricht. Doch das wird sich in Zukunft ändern.
Wie der Autoversicherer nun offiziell bekannt gab, wird mit der Umänderung des Namens von "Allianz24" zu "Allsecur" ein ausschließlicher Kfz Versicherung Online- Anbieter erschaffen. Diese Entscheidung würde den Bestand in dem harten Wettbewerb ermöglichen, da die Abschluss- und Betreuungsprovisionen der Vertreter für die Vermittlung gespart werden könnten. Online im World Wide Web wären damit viel billigere Umsetzungsmöglichkeiten gegeben, so der frischegebackene Direrktversicherer.
Außerdem will die Allianz-Versicherung im dritten Quartal einen neuen Internet-Tarif beginnen, namens "auto.online service". Die Kunden müssen dafür zwar ihren Vertrag selbst abschließen, die örtliche Allianz-Agentur steht ihnen dafür jederzeit zur Verfügung, wenn es zum Beispiel um die Schadenregulierung oder anderen Anliegen geht. Mittlerweile ist auch "Allsecur" online gegangen und damit der Allianz neuen Wind in den Segeln bescheren.
>> Umfassenden Autoversicherungsvergleich incl. den Tarifen der Allsecur und weiterer Kfz Direktversicherungen kostenlos durchführen
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Verfasst von admin am 20.10.2009
Es gibt für alles Statistiken. Auch dafür, wo es in Deutschland denn am häufigsten "kracht", also wo die meisten Unfälle passieren. Die Auswertung dieser Daten ist wesentlicher Bestandteil bei der Einteilung ind die Autoversicherung Regionalklasse. Klarer "Gewinner" wenn man davon überhaupt sprechen kann, ist Berlin, doch auch einige bayerische Städte liegen im oberen Bereich, wenn es um Blechschäden geht.
Gerade im Herbst beginnen die alljährlichen Preiskämpfe für die jeweiligen Kfz-Versicherer, denn zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit für die Versicherungsnehmer, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln und ihre bestehende Police zu kündigen. Um dies zu verhindern, versuchen die Automobil-Versicherer mit immer besseren Angeboten, die Kunden zu halten oder sogar neue hinzuzugewinnen.
Bereits im letzten Jahr, also 2008 wählen knapp 3 Millionen Autohalter ihren bisherigen Kfz-Anbieter. Dies wird nach Expertenmeinung auch dieses Jahr 2009 wieder passieren. Grund dafür ist die Statistik, die der GVD ( Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgibt. Dieser Verband nimmt dabei alle 19.000 Autotypen- und Modelle unter die Lupe und ermittelt dessen Schadenshäufigkeit.
So ist es die logische Konsequenz, dass bestimmte Fahrzeug-Typen, die recht häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind, in eine wesentlich höhere Typenklasse eingestuft werden. Im Umkehrschluss werden Fahrzeugtypen mit weniger Unfällen zurückgestuft. Sehr zur Freude der Besitzer.
Modelle, deren Fahrer statistisch recht häufig in Unfälle involviert sind, werden von den Statistikern in eine höhere Typklasse eingestuft. Ein Modell, das unterdurchschnittlich häufig mit einem Schaden auffällt, landet in einer niedrigeren Typklasse.
Die Typenklasse ist eine von zwei Grundlagen für die Berechnung der jeweiligen Versicherungsprämie. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Fahrzeug versichert ist. Ob Vollkasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversicherung, in allen drei Bereichen ist die Typenklasse von Bedeutung. Ist die Typenklasse niedrig, ist auch die Versicherung im niedrigen Bereich. Für etwa 70 % der Fahrer ändert sich in der Haftpflichtversicherung rein gar nichts. Die Typenklasse ändert sich nicht. Für die anderen 30 % verteuert sich die Versicherung oder sie wird billiger.
Ein weiterer Bereich, der für die genaue Prämienberechnung eine Rolle spielt ist die Regionalklasse. Das bedeutet es wird ermittelt, wie oft das jeweilige Fahrzeug in einem bestimmten Landkreis zugelassen ist, wie oft es in Unfälle verwickelt wurde und wie hoch die jeweilige Schadenshöhe war. So können die jeweiligen Beiträge bereits in benachbarten Landkreisen erheblich variieren.
Nutzt man einmal die Statistik, kann man sehen, dass die Fahrzeughalter im Bereich Passau (PA), Berlin (B), Kaufbeuren (KF) die Versicherungsgesellschaften recht oft beansprucht haben. Daher sind diese Gebiete und damit auch die Regionalklassen überdurchschnittlich hoch.
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Verfasst von admin am 20.10.2009
Der Autobauer BMW strebt eine engere Zusammenarbeit im Bereich Versicherungen bzw. den Versicherungsprodukten an. Hierzu unterzeichneten der BMW-Chef Norbert Reithofer, und der Chef der Allianz Michael Diekmann eine gemeinsame Absichtserklärung, so die Mitteilung der Unternehmen.
Im Brennpunkt stünden hier vor allem Kooperationen mit dem Schwerpunkt Gebrauchtwagen-Garantien und die Kfz-Versicherungen im Allgemeinen. Auf diese Weise will der BMW Financial Service seinen Finanzdienstleistungssektor erweitern. Diese Angebote sollen dann speziell auf Endkunden zugeschnitten werden. Man strebt hierfür an, weltweit standardisierte sowie einheitliche Produkte anbieten zu können und so gleichzeitig auch Synergien zu entwickeln. Der Zusammenschluss würde nur eine Erweiterung der schon bestehenden Partnerschaft ergänzen, so der Allianz-Chef auf Nachfrage. Durch diese Kooperation sollen die Kunden in den Genuss von hochwertigen, vollständigen und weitreichenden Premium-Produkten kommen.
Der große Versicherer arbeitet bereits mit 24 Automarken sowie 10 Herstellern zusammen, BMW gehörte bisweilen noch nicht dazu, was sich durch Verhandlungen und Gespräche schnellstmöglich ändern soll.
In Deutschland sind mittlerweile 8,8 Millionen Fahrzeuge bei der Allianz versichert, davon rund 1,36 Millionen, die bereits aus einem dieser Kooperationen stammen. Man spricht hier im Bereich der Kfz-Versicherungen von einem Beitragsvolumen von ungefähr 600 Millionen Euro. Ein zusätzlicher kleinerer Anteil in Höhe von 100 Millionen Euro fließen aus den abgeschlossenen Garantie-Versicherungen dazu. Über welches Beitragsvolumen allerdings bei BMW nun gesprochen wurde, ist nicht bekannt, denn dazu wurden keine Aussagen gemacht.
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