Ausland-Schadenschutz

Eine Urlaubsreise mit dem Auto durch unsere Nachbarländer ist für viele ein wunderschönes Erlebnis. Doch es kann auch ein böses Erwachen geben, wenn es zum Unfall kommt.
In allen Ländern der EU ist für die KFZ Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr der Abschluss einer Haftpflichtversicherung notwendig. Doch die Deckungssummen sind in den Ländern und zwischen den Versicherern oft sehr unterschiedlich.

Wir kennen dieses Problem in Deutschland nicht, weil die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden betragen. Insgesamt werden 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Deutschland durch die Kfz Haftpflicht abgedeckt. Viele Versicherungen bieten sogar unbegrenzte Deckung an.

In vielen Ländern der EU gibt es für wenig Geld Versicherungen mit sehr geringen Deckungssummen. Hier muss der Unfallgegner beim Schaden in der Regel zu zahlen. Wenn dann das Geld nicht vorhanden ist, was bei vielen, die solche Versicherungen haben, der Fall ist, bleiben Sie als Geschädigter auf ihrem Schaden sitzen. Jeder Autofahrer sollte deshalb bei Auslandsfahrten mit dem PKW mindestens für die Zeit der Reise eine Vollkaskoversicherung, die europaweit gilt, abschließen.
Hier werden die Kosten, die nicht abgedeckt sind, übernommen. Einige Versicherungen bieten auch in Schutzbriefleistungen diesen Versicherungsschutz mit an.
Auch die grüne Versicherungskarte sollte bei Auslandsfahrten im Fahrzeug mitgeführt werden. Innerhalb der EU gilt das Kennzeichenabkommen und sie ist nicht mehr zwingend erforderlich. Im Schadensfall kann aber die Regulierung schneller gehen.

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