Eine Urlaubsreise mit dem Auto durch unsere Nachbarländer ist für viele ein wunderschönes Erlebnis. Doch es kann auch ein böses Erwachen geben, wenn es zum Unfall kommt.
In allen Ländern der EU ist für die KFZ Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr der Abschluss einer Haftpflichtversicherung notwendig. Doch die Deckungssummen sind in den Ländern und zwischen den Versicherern oft sehr unterschiedlich.
Wir kennen dieses Problem in Deutschland nicht, weil die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden betragen. Insgesamt werden 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Deutschland durch die KFZ Haftpflicht abgedeckt. Viele Versicherungen bieten sogar eine unbegrenzte Deckung an.
In vielen Ländern der EU gibt es für wenig Geld Versicherungen mit sehr geringen Deckungssummen. Hier muss der Unfallgegner beim Schaden in der Regel zuzahlen. Wenn dann das Geld nicht vorhanden ist, um den Schaden zu regulieren, bleiben Sie ggf. als Geschädigter auf dem Schaden sitzen. Jeder Autofahrer sollte deshalb bei Auslandsfahrten mit dem PKW mindestens für die Zeit der Reise eine Vollkaskoversicherung die europaweit gilt abschließen.
Einige Versicherungen bieten auch in Schutzbriefleistungen diesen Versicherungsschutz mit an.
Auch die grüne Versicherungskarte sollte bei Auslandsfahrten im Fahrzeug mitgeführt werden. Innerhalb der EU gilt das Kennzeichenabkommen, daher ist die grüne Versicherungskarte nicht mehr zwingend erforderlich. Im Schadensfall kann die grüne Versicherungskarte jedoch die Regulierung beschleunigen.