Typ- und Regionalklasse
Die Beitragshöhe zur Kfz Versicherung richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Als Erstes ist die Typklasse zu nennen. In diese werden die Fahrzeuge aufgrund verschiedener statistischer Daten wie zum Beispiel Häufigkeit von Schadensmeldungen und Diebstählen des jeweiligen Fahrzeugtyps eingeteilt. Dabei gibt es für jedes Fahrzeug jeweils eine Typklasse im Rahmen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung.
Das zweite Kriterium, das bei der Bemessung der Beitragshöhe zur Kfz-Versicherung eine wichtige Rolle spielt, ist die Regionalklasse. Je nachdem, an welchem Ort das Fahrzeug zugelassen ist, werden die verschiedenen Orte und Gemeinden in bestimmte Regionalklassen eingeteilt. Auch hier spielen bei der späteren Zusammenfassung der Zulassungsbezirke in die Regionalklassen wiederum statistische Daten wie z.B. Häufigkeit von Unfällen und Diebstählen im jeweiligen Ort eine Rolle. Die Regionalklassen sind unter Umständen im Rahmen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterschiedlich, da andere Kriterien eine Rolle spielen.
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Schadenfreiheitsklasse
Neben der Typ- und Regionalklasse gibt es zudem aber auch noch individuelle Kriterien, die für die Höhe des Beitrages eine Rolle spielen. Hier sind sicherlich an erster Stelle die Schadenfreiheitsklassen zu nennen. Der Versicherte wird aufgrund seiner bisherigen Fahrpraxis in Jahren und den während dieses Zeitraumes getätigten Schadensmeldungen in eine Schadenfreiheitsklasse eingeordnet. Je länger man schadensfrei fährt, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse, und demzufolge steigt der Schadenfreiheitsrabatt und der Beitragssatz zur Autoversicherung fällt. Es gibt sowohl für Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung insgesamt 30 Schadenfreiheitsklassen. Als Fahranfänger beginnt man normalerweise in der Schadenfreiheitsklasse 0, was einen Beitragssatz von rund 240 Prozent bedeutet, nach drei Jahren Fahrpraxis ohne Schaden wird man allerdings bereits auf ca. 120 Prozent Beitragssatz „reduziert“.
Falls man ein Jahr unfallfrei gefahren ist, wird man jeweils Anfang Januar des nächsten Jahres in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Es gilt allerdings ein Mindestzeitraum von sechs Monaten im jeweiligen Jahr ab der Zulassung, man sollte sein Fahrzeug also spätestens bis einschließlich dem 30. Juni angemeldet haben, um dann bereits im nächsten Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden zu können. Auch eine Rückdatierung des Zulassungsdatums ist möglich.
Damit sie nicht einen sehr hohen Beitragssatz von anfänglich ca. 240 Prozent zahlen müssen, können Fahranfänger das Fahrzeug auch als Zweitwagen über den Vater oder die Mutter versichern lassen, denn dann beträgt der Beitragssatz oftmals nur noch 120 Prozent. Weitere Informationen zur Zweitwagenversicherung (mit gleicher SF Klasse wie der Erstwagen)finden sie hier: Zweitwagenversicherung und hier: Zweitwagenregelung
Neben den genannten Kriterien wirken sich noch weitere Aspekte wie zum Beispiel der Beruf des Versicherten auf die Beitragshöhe aus, da auch hier nach Statistiken einige Berufsgruppen weniger Schäden verursachen als Andere. Ferner kann man an Beitrag sparen, wenn man den Jahresbeitrag in einer Summe zahlt.
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